Jetzt anfangen!
(April 2025). Für Unternehmen sind die Chancen
durch die Nutzung von KI groß, allerdings gibt es auch Pflichten,
beispielsweise im Hinblick auf den Europäischen AI-Act.
Wer jetzt nicht anfängt, holt das später kaum
noch auf. Man sollte sich über aktuelle KI-Technologien und -Anwendungen
informieren.
Jetzt starten sonst wird es schwer aufzuholen. Wer
jetzt nicht anfängt, sich mit Künstlicher Intelligenz zu
beschäftigen, kann das später kaum noch aufholen.
Überblick über KI-Technologien und deren
Anwendungen
Grundsätzlich müssen Prozesse durch KI anders
gedacht und Probleme anders angegangen werden. KI-Systeme zur Prognose,
Klassifizierung und Generierung könnten oft bessere und
leistungsfähigere Lösungen realisieren.
Allerdings steige mit der Modellqualität auch der
Trainingsaufwand. Die Qualität hängt von der Anzahl und
Aktualität der Dokumente ab.
Da KI ein statistisches System ist, hat dies
natürlich auch statistische Fehle. So müssten die Aussagen von
Generativen Systemen je nach Anwendungsfall überprüft werden.
Kleine Schritte statt großer Sprünge
Starten Sie den KI-Einsatz in Ihrem Unternehmen mit
kleinen, vernünftigen Schritten, indem Sie einen ersten Anwendungsfall
definieren. Sammeln Sie dabei Erfahrungen und holen sich für den Anfang
externes Know-how dazu.
Entscheidend sind dabei ausreichend personelle
Kapazitäten und echte KI-Kompetenz.
Für die rechtliche Bewertung des KI-Einsatzes in
Unternehmen sind verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.
Eine davon ist die Datenschutzgrundverordnung, denn weil
die KI zum Training möglichst große Datenmengen benötigt,
besteht hier ein grundsätzlicher Konflikt. Prinzipiell erlaube die
Verordnung die Verwendung personenbezogener Daten nämlich nur mit
ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen.
Bei KI-Projekten sollte der Datenschutz deshalb von Anfang
an mitgedacht werden. Der AI-Act, das neue EU-Gesetz Artificial
Intelligence Act, regelt den Einsatz und die Vermarktung von
Künstlicher Intelligenz für die gesamte EU einheitlich.
Wesentliche Bestimmungen und Verbote gelten seit dem 2.
Februar 2025, weitere werden bis August 2027 schrittweise umgesetzt.
Für KI-Systeme gelten entsprechend ihrer
Risikoeinstufung neue Rahmenbedingungen: vom Einsatz ohne Regulierung,
über Regulierung und Transparenzpflicht, bis hin zum Verbot.
Insbesondere für die Nutzung Generativer KI
ist die Auseinandersetzung mit urheberrechtlichen Fragen und dem Schutz von
Geschäftsgeheimnissen notwendig.
Wichtig für Unternehmen wird in Zukunft
außerdem die neue KI-Haftungsrichtlinie, die sich derzeit noch im
Gesetzgebungsverfahren befindet. |