Der Hype für
Künstliche Intelligenz ist längst in vielen Unternehmen und
Organisationen angekommen und viele mehr wollen auf diesen Zug
aufspringen.
Doch die IT-Infrastruktur der meisten Unternehmen
bietet nicht unbedingt das richtige Fundament, auf das KI aufgebaut werden
kann.
Die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) des
Europäischen Parlaments stellt spezifische Anforderungen an
Unternehmen und Organisationen, die KI nutzen. Diese Verordnung ist ab 25. Mai
2018 gültig.
Hinzukommt eine im März 2024 vom
Europaparlament verabschiedete EU KI-Verordnung (KI-VO).
Diese Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen
für den Einsatz von Künstliche Intelligenz in der
Europäischen Union.
Auf dem Markt gibt es viele unterschiedliche Arten von
KI-Software. Als Grundlage für die Differenzierung gilt, wie
standardisiert die jeweilige Form der KI ist. |
Die Datenschutz- Grundverordnung:
PDF-Download
Hier finden Sie das
offizielle PDF der Verordnung (EU) 2016/679
(Datenschutz-Grundverordnung) übersichtlich aufbereitet.
Die aktuelle Version umfasst den ursprünglich im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Text (ABl. L
119, 04.05.2016) sowie die drei darauffolgenden Berichtigungen (ABl. L 314 vom
22.11.2016, ABl. L 127 vom 23.5.2018, ABl. L 074 vom 4.3.2021).
Alle Artikel der DSGVO sind mit den passenden
Erwägungsgründen und dem BDSG verknüpft.
Die DSGVO und das BDSG sind seit dem 25. Mai 2018
anwendbar. |